Für unsere Selbstbausätze ist fast nie eine Baugenehmigung erforderlich. Allerdings gelten in verschiedenen Ländern der Europäischen Union oder sogar in verschiedenen Regionen desselben Landes unterschiedliche Vorschriften. Für unsere Appartementzelt Bausätze sind keine festen Fundamente erforderlich, weshalb sie in der Regel als vorübergehende Bauten gelten, für die in den meisten Orten keine Baugenehmigung erforderlich ist. Bei der Baugenehmigung geht es im Allgemeinen nicht um die Größe der Konstruktion, sondern um ihren Standort, ihr äußeres Erscheinungsbild und ihren Verwendungszweck. In den meisten Fällen benötigen Sie eine Baugenehmigung, wenn Sie ein Zelt als semi-permanente Konstruktion in einem Nationalpark, in Gebieten von außergewöhnlicher natürlicher Schönheit und in Weltkulturerbestätten aufstellen wollen. Die einzigen wirklichen Einschränkungen in Naturschutzgebieten, die wesentlich häufiger vorkommen, betreffen Gebäude, die an der Seite von Grundstücken errichtet werden. Im Vereinigten Königreich gelten die Vorschriften für Nebengebäude möglicherweise auch für Appartementzelt Bausätze von uns, ebenso wie für Schuppen, Gewächshäuser und Garagen sowie für andere Gartennebengebäude wie Swimmingpools, Teiche, Saunakabinen, Hundezwinger, Einfriedungen (einschließlich Tennisplätze) und viele andere Arten von Bauten, die für die Nutzung des Wohnhauses erforderlich sind. Nebengebäude gelten als genehmigte Anlagen, für die keine Baugenehmigung beantragt werden muss, sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Weitere Einzelheiten finden Sie in den örtlichen Bauvorschriften, die in der Regel von staatlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden, oder Sie wenden sich an Ihr örtliches Planungsbüro, um detaillierte Informationen zu erhalten.